Advokatur am Falkenstein
Als engagierte und kompetente Kanzleigemeinschaft von selbständigen Rechtsanwälten und Notaren setzen wir uns zielorientiert, effizient und diskret für Ihre Rechte ein. weiter lesenSollte eine gütliche Lösung nicht möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden. Sie profitieren von der mehrjährigen Berufserfahrung, der laufenden Weiterbildung und der interdisziplinären Vernetzung der Anwälte.

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Aufgrund der unterschiedlichen Spezialisierungen der Anwälte können wir Ihnen in sämtlichen Lebensbereichen kompetente Beratung bieten. Wir decken umfassend sämtliche Problembereiche ab, mit denen Sie im Alltag und Beruf in Berührung kommen. Wenn Ihr Anliegen bei den Rechtsgebieten nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns anzurufen.

Die Durchsetzung von Geldforderungen kann mühsam und zeitaufwendig sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Schuldner ins Recht zu fassen und Ihre Ansprüche wenn nötig vor Gericht geltend zu machen und vollstrecken zu lassen. Dabei achten wir darauf, dass unser Vorgehen nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich Sinn macht.

Als Schuldnervertreter beraten wir Sie umfassend, damit Sie Ihre Vermögenslage wieder in den Griff bekommen und nachhaltig schuldenfrei werden können.

Aktuell müssen die bestehenden Testamente und Erbverträge im Hinblick auf das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue Erbrecht überprüft und allenfalls angepasst werden.

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf, wie Sie Ihren Nachlass mit einem Testament oder Erbvertrag regeln können. Als Notare erstellen wir Ihnen die entsprechenden öffentlichen Urkunden. Wir vertreten Ihre Interessen bei sämtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Erbschaft und bemühen uns, nach Möglichkeit zeit- und kostenintensive Prozesse zu verhindern. Sollte dies nicht möglich sein, helfen wir Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Situationsbezogen empfiehlt sich das Verfassen einer Patientenverfügung und/oder eines Vorsorgeauftrages. Wir unterstützen Sie, Ihren Willen schriftlich festzuhalten und sorgen für die rechtlich korrekte Form.

RA lic. iur Christa Rempfler und RA lic. iur. Rolf W. Rempfler verfügen auf diesem Gebiet über langjährige Berufserfahrung und beraten Sie gerne.

RA lic. iur. Christa Rempfler ist zudem Partnerin von erbrechtsinfo.ch

Für nationale und internationale familienrechtliche Fragestellungen (Konkubinate, Kindesrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, elterliche Sorge, Obhut, Trennungen und Scheidungen, Unterhalt, Güterrecht, Ehe- und Erbverträge, Vorsorgeaufträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen etc.) verfügen insbesondere RA lic. iur. HSG Rolf W. Rempfler und RA Dr. iur. Tanja Coskun-Ivanovic über ausgewiesene Kompetenzen.

RA Dr. iur. Tanja Coskun-Ivanovic doktorierte in diesem Rechtgebiet und ist seit 2021 als Lehrbeauftragte für Privatrecht an der Universität Luzern tätig. Weiter publiziert und referiert sie regelmässig im Familienrecht.

Möchten Sie eine Firma gründen oder Ihr Unternehmen umstrukturieren? Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Start-Up oder KMU ist für viele kostenrelevante Faktoren entscheidend. Wir beraten Sie umfassend und nehmen die Gründung oder Umstrukturierung für Sie vor.

Wir begleiten Sie beim Aufbau der Firma mit allen damit verbundenen rechtlichen Aufgaben, wie bspw. bei der Abfassung der Miet- und/oder Arbeitsverträge, dem Abschluss der Versicherungen, der Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Steuerplanung, etc. Bei Bedarf kann die Treuhand am Falkenstein beigezogen werden.

Auch die Überprüfung einer bestehenden alteingesessenen Firma kann überraschend positive Ergebnisse zeitigen. Konstanter Ertrag macht träge, verhindert das Hinterfragen von «üblichen» Abläufen und verpasst die Anpassung an die sich wandelnden gesellschaftlichen und rechtlichen Parameter.

Von Haus aus sind wir Teil eines weiten Beziehungsnetzes in Medizinerkreisen. Wir verfügen über ein breit verankertes Verständnis für medizinalrechtliche Sachverhalte. Die moderne Medizin hat in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht. Dadurch stellen sich aber auch neue Fragen rechtlicher und ethischer Natur. Wir setzen uns mit diesen Fragen sowohl in der Praxis als auch in der Forschung sehr intensiv auseinander und beraten Ärzte und Patienten.

Wir verfügen über ein umfassendes Wissen im Bereich Patientenrechte und -verfügungen. Es ist unsere feste Überzeugung, dass der urteilsfähige Mensch jederzeit das Recht hat, selbstbestimmt über sämtliche existentielle Fragen seines Lebens zu entscheiden. Wir coachen unsere Klienten bei der Entscheidfindung über solche Fragen, helfen ihnen beim Formulieren und wenn nötig auch bei der Realisierung und Durchsetzung dieser Wünsche.

RA lic. iur. Christa Rempfler hat sich auf diesem Gebiet weitergebildet und im Jahr 2023 den CAS MedLaw an der Universität Zürich erfolgreich abgeschlossen.

Werden Sie bspw. im Internet mit unwahren Behauptungen angegriffen oder einfach «nur» beschimpft, so verfügt insbesondere RA lic. iur. HSG Rolf W. Rempfler über ausgewiesene langjährige Erfahrung in der Verfolgung von sogenannten Persönlichkeits- und Ehrverletzungen. Auch EMRK-Beschwerdeverfahren gehören zu seinem Spezialgebiet, mit vier Siegen gegen die Schweiz, bei insgesamt 129 Verurteilungen der Schweiz seit der Ratifikation der EMRK im Jahre 1974 (Stand 31.10.2022):

AFFAIRE KESSLER c. SUISSE / CASE OF KESSLER v. SWITZERLAND
Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Verweigerung der Möglichkeit, zu Eingaben anderer Parteien im Verfahren Stellung nehmen zu können.
Link zum Fall
10577/04 | 26/07/2007
Rolf W. Rempfler, Rechtsanwalt, St. Gallen

AFFAIRE VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN SCHWEIZ (VgT) c. SUISSE (N° 2) / CASE OF VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN SCHWEIZ (VgT) v. SWITZERLAND (No. 2)
Verletzung des Anspruchs auf Freiheit der Äusserung durch Weigerung der Ausstrahlung eines kurzen Tierschutz-Werbespots im Fernsehen.
Link zum Fall (Chamber)
32772/02 | 04/10/2007
Rolf W. Rempfler, Rechtsanwalt, St. Gallen

Verletzung des Anspruchs auf Freiheit der Äusserung durch Weigerung der Ausstrahlung eines kurzen Tierschutz-Werbespots im Fernsehen. Zur Durchsetzung eines Urteils des Gerichtshofes kann der Beschwerdeführer nicht gezwungen werden, erst einen Zivilprozess führen zu müssen.
Link zum Fall (Grand)
32772/02 | 30/06/2009
Rolf W. Rempfler, Rechtsanwalt, St. Gallen

AFFAIRE VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN SCHWEIZ (VgT) et KESSLER c. SUISSE / CASE OF VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN SCHWEIZ (VgT) and KESSLER v. SWITZERLAND
Verletzung des Anspruchs auf Freiheit der Äusserung durch Bestrafung und Zensurierung von Äusserungen (tierschützerische Kritik) im Rahmen einer Abwahlkampagne gegen einen amtierenden Politiker. Einstufung der strittigen Äusserungen als Werturteile, deren Nachvollziehbarkeit die nationalen Instanzen anhand der vorgelegten Zeitungsausschnitte hätten prüfen und alsdann eine Interessenabwägung hätten vornehmen müssen. Die Verpflichtung des VgT, die strittigen Publikationen von seiner Internetseite zu löschen und das Dispositiv des zivilrechtlichen Urteils in drei Regional-Zeitungen zu veröffentlichen, sei angesichts des wichtigen politischen Themas, um das es gegangen sei, unverhältnismässig gewesen. Zusammen mit der Bestrafung von Erwin Kessler hätten diese Sanktionen eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäusserung gehabt und sie seien in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig gewesen.
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21974/16 | 11/10/2022
Rolf W. Rempfler, Rechtsanwalt, St. Gallen

Bei einem Unfall oder einer Krankheit werden Sie rasch mit verschiedenen Versicherern konfrontiert. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche abzuklären und gegenüber den jeweiligen Sozial- und Privatversicherungen geltend zu machen und nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Falls Sie durch einen Dritten verletzt wurden oder Ihr Eigentum beschädigt wurde, prüfen wir Ihre Ansprüche gegenüber diesem Dritten oder dessen Versicherungen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung. Umgekehrt helfen wir Ihnen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Frau RA lic. iur. Christa Rempfler und Herr RA lic. iur. Matthias Burri-Küng haben sich auf diesem Gebiet weitergebildet und verfügen über ausgewiesene langjährige Berufserfahrung.

Privatpersonen wie auch die gewerblichen Betriebe werden immer intensiver mit den verfeinerten Veranlagungsmethoden unserer Steuervögte konfrontiert. Eine einlässliche Prüfung der möglichen Steueroptimierungen kann Entlastung bringen. Akzeptieren Sie fragwürdige Veranlagungen nicht aus Angst vor weiteren Retourkutschen des Steuerkommissärs. Wir helfen Ihnen gerne. Auf Wunsch können wir die Treuhand am Falkenstein beiziehen.

Falls Sie von einer Straftat betroffen oder selber in ein Strafverfahren involviert sind, vertreten wir Sie gegenüber der Polizei, Staatsanwaltschaft sowie den Gerichten. Wir machen als Opfer- und Geschädigtenvertreter Ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend und haben dabei auch bereits das allfällig folgende Schadenersatzverfahren im Blick.

Ein Verkehrsunfall oder eine Geschwindigkeitsübertretung kann wie jede Verkehrsregelverletzung zusätzlich zur Busse einen Führerausweisentzug nach sich ziehen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im Straf- als auch Administrativmassnahmeverfahren und setzen uns dafür ein, dass Strafe wie auch Entzugsdauer möglichst gering ausfallen, wenn sie unvermeidbar sein sollten. Ferner machen wir Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen oder einem allfälligen Unfallverursacher geltend.

Wir gestalten Ihre Verträge und helfen dadurch vorbeugend, Streitigkeiten zu verhindern. Wenn sich diese nicht vermeiden lassen, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Gegenpartei und wenn notwendig vor Gericht. Nicht nur die gesetzlich geregelten Verträge (Aufträge, Kauf-, Miet-, Arbeits-, Darlehens- oder Werkverträge, etc.), sondern gerade auch die heute aufkommenden neuen Vertragsarten (Konkubinats- oder Leasingverträge, time sharing, etc.) prüfen wir und schliessen wir mit Ihnen ab.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Treuhand am Falkenstein in unserem Geschäftszentrum können wir Ihnen eine rechtlich und wirtschaftlich fundierte Beratung im Zusammenhang mit Grundstücken anbieten, vom Kauf oder Bau einer Liegenschaft inkl. Planung und Bewilligung des Bauprojekts bis zum Verkauf. Treten Mängel auf, können wir Ihnen helfen, Ihren Schaden möglichst klein zu halten. Falls Sie Ihre Liegenschaft nicht selbst verwalten möchten, übernimmt dies die Immobilienverwaltung Treuhand am Falkenstein gerne für Sie. Bei Problemen mit dem Nachbarn oder bspw. mit einer Grunddienstbarkeit vertreten wir Ihre Interessen im vorgerichtlichen Verfahren wie auch in einem allfälligen Prozess.

Benötigen Sie Unterstützung im Umgang mit z.B. der Migrationsbehörde oder benötigen Sie eine Bewilligung, bspw. für eine Veranstaltung? Wir beraten und vertreten Sie im ganzen Verwaltungsbereich.

Haben Sie ein anderes juristisches Problem oder möchten Sie eine unverbindliche Beratung?
Kontaktieren Sie unser Sekretariat telefonisch unter 071 242 66 50 oder auf folgender E-Mail-Adresse: info@falkenstein.ag. Sollten wir Ihnen nicht weiterhelfen können, so empfehlen wir Ihnen gerne einen dafür geeigneten Berufskollegen.